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Buchungsbedingungen
für den Campingplatz


Eine Buchung/Reservierung von einem Stellplatz während der Hauptsaisonzeiten (Pfingstferien, Juli und August) nehmen wir wochenweise an, mind. 6 Übernachtungen.
In den Zeiten der Nebensaison sind Buchungen/Reservierungen ab mind. 3 Übernachtungen möglich.
Eine Anzahlung müssen Sie keine machen.

Bei kurzfristiger Anfrage reservieren wir Ihnen auch für kürzere Zeiträume einen Stellplatz.

Der Stellplatz ist am Anreisetag ab 14 Uhr und am Abreisetag bis 12 Uhr für Sie reserviert.
Bei einer Abreise nach 12 Uhr (nur mit vorheriger Absprache möglich), berechnen wir den halben Übernachtungspreis. Auch wenn Sie den Stellplatz bis 12 Uhr geräumt haben und hier am Ferienhof bleiben.

Die Stornierung der gesamten Buchung ist nur in schriftlicher Form (per E-Mail) gültig.
Es entstehen keine Stornokosten.
Bei späterer Anreise oder vorzeitige Abreise der gebuchten Zeit wird zu Ihren tatsächlichen Übernachtungen eine zusätzliche Übernachtung berechnet.

Wir bemühen uns, Ihre Platzwünsche zu erfüllen, können jedoch keinen Anspruch auf einen bestimmten Stellplatz einräumen.


FÜR DIE FERIENWOHNUNGEN, FERIENHÄUSCHEN UND FERIENHAUS


Die Ferienwohnungen, Ferienhäuschen und Ferienhaus sind nur wochenweise buchbar.

Diese sind am Anreisetag ab 15 Uhr und am Abreisetag bis 10.30 Uhr für Sie reserviert.

Bei späterer Anreise, früherer Abreise oder Stornierung der Buchung berechnen wir 90% des Mietpreises. Wenn wir die Wohnungen in dieser Zeit weitervermieten können, entstehen keine Kosten.


PLATZORDNUNG für den Campingplatz

  • Die Rezeption ist geöffnet von 8 Uhr (So. 9 Uhr) bis 12 Uhr und von 14 Uhr bis 19 Uhr
  • Die Mittagsruhe geht von 12 Uhr bis 14 Uhr
  • Die Nachtruhe beginnt um 22 Uhr bis 7.30 Uhr Während dieser Zeit dürfen auch keine Fahrzeuge auf dem Platz bewegt werden. Wenn Sie später zurückkommen, dann können Sie Ihr Auto auf dem Parkplatz im Einfahrtsbereich abstellen.
  • Das Auslegen von luftundurchlässigen Folien ist nicht erlaubt.
  • Nehmen Sie Rücksicht auf andere Gäste und vermeiden Sie ruhestörenden Lärm, stellen Sie Radios und TV usw. immer so leise ein, dass Sie andere nicht stören.
  • Die Bezahlung ist am Abend vor Ihrer Abreise oder am Abreisetag bis 10 Uhr möglich.
  • Der Aufenthalt auf dem ganzen Ferienhofgelände, sowie das Benützen der Spielgeräte erfolgt auf eigene Gefahr.
  • Die Kinder dürfen nur in Begleitung Erwachsener zum Fischteich und zum Fluss, die Rotach, gehen. Eltern haften für Ihre Kinder.
  • Alle Tiere am Hof müssen respektvoll und liebevoll behandelt werden.
  • Zum Schutz unserer Bäume ist das Anbringen von Hängematten nicht erlaubt.
  • Das Laden von E- und Hybrid Autos am Platz ist aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt.
  • Die Baderegeln vom Naturschwimmteich, die Sie an den Eingangstüren lesen können, müssen unbedingt eingehalten werden.
  • Besucher (längstens bis 22 Uhr) müssen sich anmelden. Die Parkplätze für die Besucher befinden sich im Einfahrtsbereich. Hunde von Besucher dürfen nicht auf den Campingplatz. Unser Naturschwimmteich ist kein öffentliches Bad, deshalb ist den Besuchern das Baden nicht erlaubt.
  • Das Aufstellen von einem zusätzlichen Zelt auf dem Stellplatz, ist nur für die Familie, die den Stellplatz gebucht hat, erlaubt. Für Übernachtungsgäste müssen Sie auch einen Stellplatz buchen.
  • Das Betreiben von Klimageräten ist nicht erlaubt.
  • Für gestohlenes, abhanden gekommenes oder beschädigtes Eigentum, sowie für Körperschäden der Benutzer wird keine Haftung übernommen.
  • Wir, die Familie Kramer sind berechtigt das Hausrecht auszuüben, d.h. wir können die Aufnahme von Personen verweigern oder Gäste vom Platz verweisen, wenn dies im Interesse anderer Campinggäste erforderlich ist.

Aufgrund der nicht vorhersehbaren Lage, möchten wir Sie darauf hinweisen, dass es auch kurzfristig zu Änderungen der Regelungen zur Anreise und Aufenthalt auf unserem Ferienhof kommen kann. Wir informieren Sie dann auf unserer Internetseite.
Bei uns gilt die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg.
www.baden-wuerttemberg.de